Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

2. Kostenvoranschlag und Preis

2.1 Erstellt die Firma ein Angebot, so bleiben Angebotstexte, Zeichnungen, Muster und Entwürfe ihr geistiges Eigentum und dürfen ohne ihre Zustimmung nicht anderweitig verwendet werden. Muster stellen immer nur die durchschnittliche Art und Beschaffenheit der Leistung dar, soweit sie nicht schriftlich als verbindlich vereinbart sind. Mustertreue kann nicht gewährleistet werden bei der Verarbeitung von Überzugsstoffen aus Naturmaterialien, Rohleinen und ähnlich beschaffenen Stoffen, da diese naturgegebenen Veränderungen unterworfen sind.

 

2.2 An Preisvereinbarungen und Kostenvoranschläge ist die Firma nur soweit gebunden, als die Herstellungskosten unverändert bleiben; sie gelten nur für die vereinbarte Stückzahl.

 

2.3 Teillieferungen sowie Eilaufträge und unrationelle Arbeiten haben eine Preiserhöhung zur Folge.

Beratungen bis zu 15 Minuten sind gratis.

Beratungen, die länger als 15 Minuten dauern, muss die Mehrzeit berechnet werden. Bei Nichtkauf muss die Beratungszeit berechnet werden.

 

2.4 Das Auftragsgut ist vom Vertragspartner bindefertig bereitzustellen. Produktionsunterlagen - hierzu gehören Standbogen, Layout, Werk-zeichnungen mit Maßangaben - müssen dem Auftrag vollständig beigefügt werden; fehlen diese oder sind sie unvollständig, hat der Vertragspartner die hieraus entstehenden Kosten für Rückfragen, neue Arbeitsvorbereitungen, Arbeitsunterbrechungen, etc. zu tragen.

 

2.5 Die Druckbogen sind vom Vertragspartner kostenlos anzuliefern. Eine Nachprüfung der Beschaffenheit der Menge findet nicht statt. Abholung durch die Firma wird separat verrechnet. Vom Vertragspartner beschafftes Material, gleichviel welcher Art, ist der Firma frei Haus zu liefern.

 

2.6. Bei Buchreparaturen kann dem Besteller, soweit dies technisch und fachlich überhaupt möglich ist, nur ein unverbindlicher Preisrahmen genannt werden. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt nach Aufwand und dem verbrauchten Material. Der Aufwand und das benötigte Material werden nachgewiesen. Bei Reparaturen von alten Büchern mit vielen Seiten, bei denen die Bindung gut ist und diese nicht auseinandergenommen werden muß, bedingt es, um Kosten zu sparen, dass der Auftraggeber, die evtl. defekten Seiten markiert. Müssen wir diese Arbeit erledigen, Seiten säubern und auf Defekte überprüfen, würden die Kosten sich merklich erhöhen. Darüber muß uns der Besteller informieren.

Der Besteller kann eine Preisgrenze setzen. Wird bei Ausführung der Reparatur eine nicht unerhebliche Überschreitung des Preisrahmens erkennbar, ist das Einverständnis des Bestellers für die weitere Durchführung einzuholen. Erteilt der Besteller das Einverständnis nicht, hat er die bisher entstandenen Reparaturkosten zu bezahlen.

3. Lieferung und Leistung

3.1 Anlieferung

 Insbesondere ist die Laufrichtung aller Materialien stets so zu wählen, dass sie beim gebundenen Buch parallel zum Rücken liegen. Für Arbeiten, in denen falschlaufendes Papier vorkommt, übernimmt die Firma  keinerlei Verantwortung. Die Bogen müssen dem Buchbinder gut aufgestoßen, im Winkel geschnitten und mit markierter Anlage geliefert werden. Jeder Bogen muss Flattermarke, Signatur und Werkbezeichnung tragen. Eine Unterschrift auf einem Lieferschein stellt keinen verbindlichen Empfangsschein über die Anzahl der gelieferten Bogen dar. Gefalzt gelieferte Bogen (z.B. Rotationsdruck) müssen sauber aufgestoßen und gebündelt sein. Treten infolge Missachtung dieser Vorschrift in der Verarbeitung Schwierigkeiten auf, so hat der Vertragspartner die gesamten Mehrkosten dafür zu übernehmen. Die Druckfarbe auf den Materialien (Inhaltpapier, Überzüge, Umschläge usw.) muss trocken und scheuerfest sein. Für Schäden, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehen, haftet der Vertragspartner. 

Angelieferte Materialien, Papiere und Cliches werden ohne Kontrolle verwendet.

 

3.2 Klebebindung
Der Vertragspartner nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass selbst bei sachgemäßer Vorgangsweise durch unvorhersehbare Eigenschaften oder Verunreinigungen des Papiers Klebebindungen fehlerhaft sein können. Bei Hochglanz- und beschichteten Papiere können wir keine Haltbarkeit garantieren.

 

3.2.1 Druckservice

Wir drucken auf Offsetpapieren in verschiedenen Grammturen von 80g/m² bis 120g/m². Fotos und Bilder können auf diesen Papieren nicht in Fotoqualität ausgedruckt werden. Die Bild- und Grafik-Daten, aus den verschiedenen Programmen, müssen zuerst auf 300DPi abgespeichert werden, bevor sie in eine Worddatei eingefügt werden können. Diese muss der Vertragspartner in eine PDF-Datei umgewandelt haben. Nur dann können wir in einer guten Qualitat drucken, soweit es der Leasing-Drucker ausführen kann.


3.3 Lieferfristen
Die von der Firma angegebenen Fristen sind unverbindlich, sofern nicht im Einzelfalle ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wird. Sie beginnen in jedem Fall für die gesamte Auslieferung der Arbeit erst vom Zeitpunkt an zu laufen, in welchem die Firma von seinem Kunden sämtliche für die Ausführung der Arbeit notwendige Unterlagen und Materialien zur Ausführung erhalten hat. Werden die Anlieferungsfristen vom Vertragspartner nicht eingehalten, gilt ein vereinbarter Liefertermin als annulliert.

3.4 Mehr- oder Minderlieferung
Der Vertragspartner ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Bindequoten bis zu 5% abzunehmen. Der Prozentsatz erhöht sich bei besonders schwierigen Arbeiten und kleineren Bindequoten auf 10%. Zu einer Ersatzlieferung ist die Firma nicht verpflichtet. Reichen die angelieferten Druckbogen nicht aus, um die bestellte Anzahl der Bände fertig zu stellen, so ist die Firma berechtigt, die unkompletten Exemplare samt den dazugehörigen Decken im entsprechenden Ausmaß der geleisteten Arbeit in Rechnung zu stellen.

3.5 Ablieferung
Die Ablieferung erfolgt ab Betrieb ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Eigentümers bzw. Auftraggebers. Transportversicherungen müssen ausdrücklich beantragt werden. Die Verpackung wird berechnet. 

4. Mängelrüge - Gewährleistung - Haftung

4.1 Beanstandungen sind nur innerhalb 3 Tagen nach Empfang der Ware zulässig. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Auftragsgut als ordnungsgemäß übernommen bzw. abgenommen.

 

4.2 Werden Mängel gerügt, so ist die Firma nach ihrer Wahl entweder zur Nachbesserung oder zum Schadenersatz, begrenzt bis zur Höhe des Auftragwertes, verpflichtet, es sei denn, der Firma fallen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last. Für Mängel, die auf unrichtige und ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Bestehen bei einem Teil der erbrachten Leistungen Mängel, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung des gesamten Auftrages.

4.3 Bei quer zum Rücken laufendem Papier, sowie bei gemischtbahnigem Papier, als auch für die grundsätzliche Beschaffenheit von mitgelieferten Materialien und Werkstoffen kann die Firma Gewährleistung für die Qualität nicht übernehmen.

4.4 Die Firma haftet für Schäden, die das Auftragsgut während seiner Verweildauer bei der Firma erleidet, nur so weit, wie dies durch ihre Betriebsversicherung abgedeckt ist. Die Versicherungssumme ist dem Vertragspartner bekannt zu geben. Wird ergänzender Versicherungsschutz vereinbart, übernimmt die Kosten hiefür der Vertragspartner.

4.5 Betriebsstörungen durch Höhere Gewalt wie Streiks und Aussperrungen - auch in fremden Betrieben, von denen Rohmaterialien, die zur Fertigstellung notwendig sind, geliefert werden - , Versagen von elektrischem Strom und Gas, Verarbeitungsprobleme aufgrund der Beschaffenheit des vom Vertragspartner beigestellten Materials befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und Preise, berechtigen aber den Vertragspartner nicht, vom Auftrage zurückzutreten oder die Firma für den etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

5. Zahlung

5.1 Sofern ein Zahlungsziel vereinbart wird, sind die gelegten Rechnungen längstens binnen 10 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Fall der Übersendung (Postanweisung, Bank- oder Postsparkassenüberweisung etc.) gilt die Zahlung erst mit Verständigung der Firma vom Zahlungseingang als erfolgt. Das Risiko des Postweges gerichtlicher Eingaben geht zu Lasten des Vertragspartners.

5.2 Verweigert der Vertragspartner (Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig.

5.3 Sollten wiederholt Zahlungen verspätet erfolgen, ist eine sofortige Zahlung bei Abholung der Ware in bar fällig.

5.4 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist die Firma berechtigt, jede gelieferte Einzelleistung in Rechnung zu stellen. 


5.5 Können wir den Auftrag innerhalb von sieben Arbeitstagen erledigen, ist bei der Auftragsentgegennahme der vereinbarte Betrag in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen. Benötigen wir länger, ist Vorkasse in Höhe von 50 % der Rechnung zu leisten.

 

5.6 Im Falle des Verzuges gelten - unbeschadet übersteigender Schaden-ersatzansprüche – Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 5% bei Privatkunden bzw. 8 % bei Unternehmern über der jeweiligen Leitzinssatz der Deutschen Bundesbank ab dem Fälligkeitstag als vereinbart.

5.7 Mahnspesen und die damit in Verbindung stehenden weiteren  Kosten  - auch außergerichtlicher anwaltlicher Tätigkeit - gehen zu Lasten des Vertragspartners.

5.8 Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die dem Verkäufer aus jedwedem Rechtsgrund gegen den Käufer zustehen, behält sich die Firma das Eigentum an den gelieferten Waren vor.

6. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz der Firma.

Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die betroffenen Bestimmungen sind so auszulegen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.



Jever, 2015

 

 

 

 

 

 

 

 

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